Ratgeber Neophyten
Invasive Baumarten erkennen und richtig einordnen
Welche gebietsfremden Bäume als invasiv gelten, hängt davon ab, wer fragt. Hier stehen die Listen der EU, Deutschlands, Österreichs und der Schweiz nebeneinander, mit je einem Erkennungsmerkmal.

Kurz gesagt
Invasive Baumarten sind gebietsfremde Bäume, die sich selbst ausbreiten und heimische Arten verdrängen. Auf der EU-Unionsliste steht von den bei uns verbreiteten Bäumen nur der Götterbaum (seit 2019). Das deutsche BfN stuft zusätzlich Robinie, Späte Traubenkirsche, Eschen-Ahorn, Rot-Eiche, Douglasie, Weymouth-Kiefer und Pennsylvanische Esche als invasiv ein. In der Schweiz dürfen seit dem 1. September 2024 etwa Kirschlorbeer und Blauglockenbaum nicht mehr verkauft werden.
- Rechtlich verboten ist in der EU der Umgang mit Arten der Unionsliste; die BfN-Einstufung von 2013 ist eine naturschutzfachliche Bewertung, kein Pflanzverbot.
- Die Späte Traubenkirsche erkennst du an glänzenden, ledrigen Blättern und Blütentrauben mit Blättern, Ende Mai, später als die heimische Traubenkirsche.
- In der Schweiz müssen Pflanzen, die vor dem 1. September 2024 im Garten standen, laut BAFU nicht entfernt werden, dürfen sich aber nicht unkontrolliert ausbreiten.
Invasive Baumarten sind Bäume aus anderen Erdteilen, die sich bei uns ohne Zutun des Menschen ausbreiten und heimische Pflanzen verdrängen. Welche Art als invasiv gilt, ist allerdings keine einheitliche Liste: Die EU, das deutsche Bundesamt für Naturschutz, das österreichische Umweltbundesamt und das Schweizer Bundesamt für Umwelt bewerten unterschiedlich und mit unterschiedlichen Folgen. Diese Seite stellt die Listen nebeneinander (Stand 21.10.2026) und nennt für jede Art ein Merkmal, an dem du sie erkennst. Einige dieser Bäume sind giftig: Iss nie Früchte oder Samen eines Baumes, nur weil eine Webseite oder eine App ihn benennt.
Die wichtigsten invasiven Bäume auf einen Blick
| Baum | Herkunft | EU-Unionsliste | Deutschland (BfN 2013) | Schweiz (BAFU) | Erkennungsmerkmal |
|---|---|---|---|---|---|
| Götterbaum (Ailanthus altissima) | China | Ja, seit 15.08.2019 | Invasiv, Managementliste | Umgangsverbot (Anhang 2.1) | Fiederblätter, Blättchen am Grund mit Drüsenzähnchen, riecht zerrieben unangenehm |
| Robinie (Robinia pseudoacacia) | Östliche USA | Nein | Invasiv, Managementliste | – | Runde Fiederblättchen, Dornenpaare am Zweig |
| Späte Traubenkirsche (Prunus serotina) | Nordamerika | Nein | Invasiv, Managementliste | – | Glänzende, ledrige Blätter, Blüte Ende Mai |
| Eschen-Ahorn (Acer negundo) | Nordamerika | Nein | Invasiv, Managementliste | – | Gefiederte Blätter wie eine Esche, Flügelfrüchte wie ein Ahorn |
| Rot-Eiche (Quercus rubra) | Östliches Nordamerika | Nein | Invasiv, Managementliste | – | Eichenblätter mit spitzen Lappen, Herbstfarbe rot |
| Douglasie (Pseudotsuga menziesii) | Westliches Nordamerika | Nein | Invasiv, Managementliste | – | Weiche Nadeln, Zapfen mit dreispitzigen Deckschuppen |
| Weymouth-Kiefer (Pinus strobus) | Nordamerika | Nein | Invasiv, Managementliste | – | Fünf Nadeln je Bündel, lange, hängende Zapfen |
| Pennsylvanische Esche (Fraxinus pennsylvanica) | Nordamerika | Nein | Invasiv, Managementliste | – | Sieht der heimischen Esche sehr ähnlich, Trennung nur aus der Nähe |
| Blauglockenbaum (Paulownia tomentosa) | China | Nein | Potenziell invasiv, Beobachtungsliste | Verkaufsverbot (Anhang 2.2) | Sehr große, herzförmige Blätter, violette Blüten |
| Essigbaum (Rhus typhina) | Nordamerika | Nein | Potenziell invasiv, Beobachtungsliste | – | Samtig behaarte Zweige, rote Fruchtkolben |
Ein Strich in der Schweizer Spalte heißt: Die Art steht nicht unter den Beispielen, die das BAFU nennt; die vollständige Liste führt das BAFU als Tabelle zur Freisetzungsverordnung.
EU-Unionsliste: was rechtlich verboten ist
Die Unionsliste nach der EU-Verordnung 1143/2014 gilt in Deutschland und Österreich unmittelbar. Laut BfN-Übersicht zur Unionsliste stehen dort 114 invasive Pflanzen- und Tierarten; die letzte Erweiterung trat am 7. August 2025 in Kraft. Für alle gelisteten Arten gelten weitreichende Verbote: Sie dürfen nicht absichtlich in die EU gebracht, gehalten, gezüchtet, gehandelt, verwendet, getauscht, vermehrt oder in die Umwelt freigesetzt werden.
Von den Bäumen, die du bei uns draußen findest, ist nur der Götterbaum dabei, gelistet seit dem 15. August 2019 und in Deutschland etabliert. Die anderen Gehölze der Liste kommen in Deutschland laut BfN nicht oder nur unbeständig vor: Weidenblatt-Akazie, Mesquitebaum und Chinesischer Talgbaum (alle seit 2019), Schwarze Akazie und Papiermaulbeerbaum (seit 2025). Wie du einen Götterbaum sicher von Esche, Essigbaum und Robinie unterscheidest, steht auf der Seite Götterbaum erkennen.
Deutschland: die Schwarze und die Graue Liste des BfN
Das Bundesamt für Naturschutz hat 2013 in den Invasivitätsbewertungen für gebietsfremde Gefäßpflanzen (BfN-Skripten 352) 38 Arten als invasiv und 42 als potenziell invasiv eingestuft. Die Kategorien bedeuten:
- Schwarze Liste, Managementliste: invasiv und schon großräumig verbreitet, oder ohne erfolgversprechende Bekämpfung. Maßnahmen sind meist nur lokal sinnvoll, etwa zum Schutz besonders wertvoller Flächen.
- Graue Liste, Handlungsliste: begründete Annahmen, dass die Art heimische Arten gefährdet; lokale Maßnahmen sind gerechtfertigt.
- Graue Liste, Beobachtungsliste: Hinweise auf eine Gefährdung; im Vordergrund stehen Beobachtung und Forschung.
Acht Baumarten stehen auf der Managementliste (siehe Tabelle). Zwei Beispiele aus den Steckbriefen: Der Eschen-Ahorn kam 1699 als Gartenpflanze nach Leipzig und wurde später vielfach als Alleebaum gepflanzt; an Flüssen kann er laut BfN die Verjüngung heimischer Arten verhindern und am Oberrhein regional die Silber-Weide als dominierende Baumart ablösen. Die Robinie kam um 1670 nach Deutschland; das BfN nennt die Verdrängung gefährdeter Arten in Trocken- und Sandmagerrasen und ihre Stickstoffbindung im Boden; wie du sie an ihren Dornenpaaren erkennst, steht unter Robinie erkennen.
Auf der Grauen Liste stehen unter anderem Blauglockenbaum, Essigbaum, Amerikanische Gleditschie und Schmalblättrige Ölweide (Beobachtungsliste) sowie die Lorbeerkirsche, im Garten als Kirschlorbeer bekannt (Handlungsliste). Wichtig: Die BfN-Listen sind eine naturschutzfachliche Bewertung, kein Pflanzverbot. Was heimisch bedeutet und welche Arten es sind, erklärt der Ratgeber heimische Bäume.
Späte Traubenkirsche: der invasive Baum im Kiefernwald
Die Späte Traubenkirsche ist ein invasiver Baum, dem du vor allem in Kiefernwäldern auf Sand begegnest. Laut BfN ist sie in ganz Deutschland verbreitet, vor allem auf Sandböden; sie behindert die Naturverjüngung heimischer Gehölze und beschattet lichte Wälder stark. Die Universität Oldenburg beschreibt die Merkmale:
- Blätter: länglich-oval, zugespitzt, leicht gesägt, bis 12 cm lang, oberseits glänzend, unterseits hell.
- Blüten: weiß, duftend, um Ende Mai, in Trauben, die selbst Blätter tragen.
- Früchte: erst violettrot, reif schwarz. Vögel und Säugetiere verbreiten die Samen.
- Rinde: dunkelbraun. Der Baum wird bis etwa 20 m hoch.
Von der heimischen Gewöhnlichen Traubenkirsche trennst du sie so: Die heimische Art hat mattere, runzligere Blätter und blüht früher. Rinde und Samen der Späten Traubenkirsche sind laut Universität Oldenburg giftig; iss die schwarzen Früchte nicht.
Österreich und die Schweiz
Österreich. Die Studie Neobiota in Österreich des Umweltbundesamts (Essl und Rabitsch, 2002) nennt 17 Neophyten, die als invasiv gelten, weil sie in naturnahe Lebensräume eindringen, besonders entlang von Gewässern. Unter den Bäumen sind das Eschen-Ahorn, Götterbaum, Pennsylvanische Esche, Hybridpappel (Populus × canadensis) und Robinie. Der aktuelle Aktionsplan für die Pfade invasiver Arten (3. Fassung, 2026) behandelt die 88 Arten, die Ende 2023 auf der EU-Unionsliste standen, darunter den Götterbaum. Welche Bäume in Österreich sonst häufig sind, zeigt Baumarten in Österreich.
Schweiz. Seit dem 1. September 2024 dürfen laut BAFU gewisse invasive Pflanzen nicht mehr in Verkehr gebracht werden, also nicht verkauft, verschenkt, vermietet oder eingeführt. Als Beispiele für dieses Verbot (Anhang 2.2 der Freisetzungsverordnung) nennt das BAFU Schmetterlingsstrauch, Kirschlorbeer, Chinesische Hanfpalme (Tessinerpalme) und Blauglockenbaum. Strenger sind die Regeln für Pflanzen aus Anhang 2.1 wie den Götterbaum: Sie dürfen in der Umwelt gar nicht mehr verwendet werden, also weder gepflanzt noch gepflegt oder vermehrt; erlaubt sind nur Bekämpfungsmaßnahmen. Anhang-2.2-Pflanzen, die schon vor dem 1. September 2024 im Garten standen, müssen nicht entfernt werden, dürfen sich aber nicht unkontrolliert ausbreiten.
Einen verdächtigen Baum bestimmen und melden
Bestimme den Baum zuerst sicher, bevor du etwas unternimmst. Die häufigsten Verwechslungen: Götterbaum, Eschen-Ahorn, Esche und Essigbaum haben alle gefiederte Blätter. Achte auf die Blattstellung (Eschen und Eschen-Ahorn gegenständig, Götterbaum und Essigbaum wechselständig), den Blattrand und den Geruch zerriebener Blätter.
Ein Foto eines ganzen Blattes und der Rinde reicht Tree Identifier, einer iPhone-App, für einen Namensvorschlag mit deutschem und wissenschaftlichem Namen. Die App zeigt keinen Konfidenzwert, prüf das Ergebnis also mit dem Merkmal aus der Tabelle. Im Chat unter dem Ergebnis kannst du nachfragen, etwa wie sich Götterbaum und Esche unterscheiden. Wenn du mehrere Funde kartieren willst, bevor du die Gemeinde oder die Naturschutzbehörde informierst, speichert die Baumkarte in Tree Identifier jeden Fund mit Standort. Fällen oder bekämpfen solltest du nur nach Absprache mit der zuständigen Stelle: Viele Gemeinden haben Baumschutzsatzungen, und die Späte Traubenkirsche treibt laut Universität Oldenburg aus Stöcken und Wurzelstücken wieder aus.
Was ein Foto nicht klären kann
- Ein Foto zeigt die Art, aber nicht ihren rechtlichen Status in deiner Gemeinde: Ob ein Baum entfernt werden muss oder darf, entscheidet die zuständige Behörde.
- Junge Götterbäume, Eschen-Ahorne und Eschen sehen sich ähnlich; bei Sämlingen hilft ein Foto wenig, prüf Blattrand, Geruch und Blattstellung selbst.
Häufige Fragen
Welche Bäume sind in Deutschland invasiv?
Das BfN stuft in seinen Invasivitätsbewertungen von 2013 acht Baumarten als invasiv ein, Schwarze Liste, Managementliste: Eschen-Ahorn, Götterbaum, Pennsylvanische Esche, Weymouth-Kiefer, Späte Traubenkirsche, Douglasie, Rot-Eiche und Robinie. Auf der rechtlich bindenden EU-Unionsliste steht davon nur der Götterbaum.
Ist der Kirschlorbeer invasiv?
Das BfN führt die Lorbeerkirsche seit 2013 auf der Grauen Liste, Handlungsliste, also als potenziell invasiv. In der Schweiz darf sie laut BAFU seit dem 1. September 2024 nicht mehr verkauft, verschenkt oder eingeführt werden. Auf der EU-Unionsliste steht sie nicht (Stand 21.10.2026).
Muss ich einen invasiven Baum in meinem Garten fällen?
Für die meisten Arten nicht. In der Schweiz müssen Pflanzen aus Anhang 2.2 der Freisetzungsverordnung, die schon vor dem 1. September 2024 im Garten standen, laut BAFU nicht entfernt werden. Beim Götterbaum gelten strengere Regeln. Frag vor dem Fällen die Gemeinde oder die Naturschutzbehörde, auch wegen Baumschutzsatzungen.
Ist die Robinie verboten?
Nein. Das BfN stuft sie als invasiv ein, das ist aber kein Pflanzverbot, und auf der EU-Unionsliste steht sie nicht (Stand 21.10.2026). In Österreich zählte das Umweltbundesamt sie 2002 zu den 17 invasiven Neophyten.
Was ist der Unterschied zwischen Neophyt und invasiv?
Ein Neophyt ist eine gebietsfremde Pflanze, die durch den Menschen zu uns kam. Invasiv ist nur ein kleiner Teil davon: Arten, die heimische Arten oder Lebensräume nachweislich gefährden. Das BfN bewertete 2013 38 gebietsfremde Gefäßpflanzen als invasiv und 42 als potenziell invasiv.
Quellen
- Art. 4: Unionsliste — Bundesamt für Naturschutz (BfN)
- Naturschutzfachliche Invasivitätsbewertungen für in Deutschland wild lebende gebietsfremde Gefäßpflanzen (BfN-Skripten 352) — Bundesamt für Naturschutz (BfN)
- Änderung im Umgang mit invasiven gebietsfremden Pflanzen — Bundesamt für Umwelt (BAFU)
- Neobiota in Österreich (Essl, F. und Rabitsch, W., 2002) — Umweltbundesamt Österreich
- Aktionsplan für die Pfade invasiver gebietsfremder Arten in Österreich, 3. Fassung (DP-204) — Umweltbundesamt Österreich
- Infoseite Prunus serotina (Späte Traubenkirsche) — Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, ICBM
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